Annex-II-Staaten
Es ist der zweite Anhang der Klimarahmenkonvention und beinhaltet alle Länder der industrialisierten OECD-Staaten von 1992 (alle Annex-I-Staaten ohne Transformationsländer). Diese Staaten haben sich verpflichtet Entwicklungsländer durch finanzielle Mittel zu unterstützen, um dort die Schadstoffemissionen zu verringern. Weiterhin wird der Transfer in Transformations- und Entwicklungsländer von umweltfreundlichen Technologien unterstützt.